B1 Stoff Schwerentflammbarer als Meterware
Permanent schwer entflammbarer B1 Stoff für die Verwendung bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum, die den Versammlungsstätten-Verordnungen der Bundesländer unterliegen. Die verwendeten Materialien besitzen schwer entflammbare Eigenschaften nach DIN 4102. Das entsprechende B1 Zertifikat wird der Warenlieferung beigefügt oder kann bei uns per E-Mail im PDF Format angefordert werden.

- B1 Stoff Schwer entflammbarer
- DIN 4102 geprüft
Laut Versammlungsstättenverordnung (VStättV) darf durch Dekorationen keine Brandgefährdung entstehen. Dekorationsmaterialien müssen „flammenhemmend“ oder „schwer entflammbar“ sein um diesen Bestimmungen zu genügen.
Was sind Versammlungsstätten?
- Versammlungsstätten sind Versammlungsräume für mehr als 200 Besucher
- Rundfunk und Fernsehstudios für mehr als 200 Besucher
- Gaststätten und Kantinen für mehr als 200 Besucher
- Stätten im Freien für mehr als 1.000 Besucher mit Szenenflächen und bauliche Anlagen
- Sportstadien für mehr als 5.000 Besucher
Der verantwortliche Betreiber einer Versammlungsstätte hat dafür zu sorgen, dass diese Verordnungen eingehalten werden. Wer nicht handelt, handelt grob fahrlässig.
B1 Stoff als Meterware oder gebrauchsfertig für Ihre Anwendung konfektioniert. Der schwer entflammbare Stoff ist in Gastronomie-Qualität vorhanden und ist aufgrund der hochwertigen Herstellung überdurchschnittlich lange haltbar.


